Ebertz, Das Subsidiaritätsprinzip
Bedeutung für die Kirche(n) in Deutschland und den deutschen Sozialstaat
Das Subsidiaritätsprinzip Bedeutung für die Kirche(n) in Deutschland und den deutschen Sozialstaat MICHAEL N. EBERTZ Neben dem Personalitätsprinzip und dem Solidaritätsprinzip gilt das Sub - sidiaritätsprinzip als eines der wichtigsten Gestaltungs- oder Zuständigkeits - prinzipien der katholischen Soziallehre. So meint Subsidiarität, dass Individuen/Gruppen mit je eigenen Aufgaben diese erfüllen sollen, in bestimmten Fällen aber auf die Unterstützung (vgl. lat.: subsidium, Hilfe, Unterstützung) einer großen oder übergeordneten Gruppe angewiesen sein können. Letztere soll helfen, nicht aber die Aufgabe/n der Ersteren an sich ziehen. Mit seiner Aufnahme in die europäische Politik (Maastrichter Verträge der Europäischen Union von 1992; Europa-Artikel des deutschen Grundgesetzes) hat es „ein hauptsächlich innerkirchlicher Terminus geschafft, eine weitreichende gesellschaftspolitische Relevanz zu erlangen“1 . Er ist auch kirchen- und religionspolitisch von hoher Bedeutung, stellt es doch eine legitimatorische Zuständigkeitsformel (z.B. gegen eine Staatsreligion bzw. Staatskirche) dar, die den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre jeweilige Eigenständigkeit, auch hinsichtlich ihrer Fähigkeiten, z.B. …
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