Sajak, Religionsunterricht, katholisch

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Religionsunterricht, katholisch Von Clauss Peter Sajak Einleitung Als elementare Aufgabenbeschreibung für den katholischen Religionsunterricht hat sich seit Mitte der 1990er-Jahre die Formel von der „Beheimatung und Begegnung“1 eingebürgert, durchaus auch in Anlehnung an das evangelische Profil eines schulischen Religionsunterrichts, für das einige Jahre vorher bereits das Programmwort „Identität und Verständigung“ entwickelt worden war. Der evangelische Religionspädagoge Friedrich Schweitzer resümiert deshalb: „Da Kinder von früh auf anderen Kindern mit einer anderen oder auch keiner Religionszugehörigkeit begegnen, brauchen sie immer auch eine Begleitung im Sinne von Verständigung . Da Kinder zugleich aber auch noch nicht über eine religiöse Identität verfügen […], brauchen sie zugleich Möglichkeiten zu einer solchen Identitätsbildung .“2 Entsprechend sollen „Identitätsbildung und Verständigung bzw., um es mit den eher katholischen Begriffen zu sagen, Beheimatung und Begegnung miteinander verschränkt und parallel unterstützt werden.“3 Beheimatung und Begegnung markieren also im katholischen Bereich zwei religionspädagogische Prinzipien, die für einen schulpädagogisch verantworteten, aber religiös konfessionell organisierten Religionsunterricht konstitutiv sind. Konfessioneller Religionsunterricht soll „beheimaten“, wissenschaftlich formuliert: Er soll vertraut machen mit einer bestimmten, tradierten Sehweise auf das Ganze von Wirklichkeit, die sich wesentlich am Material einer konkreten Konfession, an ihren Glaubensüberzeugungen, ihren Institutionalisierungsformen, ihren rituellen Vollzügen und bestimmten Formen von Frömmigkeit konturiert.4 Und Religionsunterricht soll „Begegnung“ stiften in dem Sinne, dass er Kinder und Jugendliche befähigt, mit der Pluralität von Glaube und Weltanschauung in unserer Gesellschaft in angemessener Weise umzugehen. Rudolf Englert hat diese beiden Dimensionen religiöser Bildung als das Wechselspiel von Indukation und Eduaktion beschrieben: Indukation, (Hineinführung), weil religiöse Bildung mit einem konkreten Modus der Erschließung von Wirklichkeit5 vertraut machen soll, Edukation, (Herausführung), weil jeder Bildungsprozess ein Subjekt befähigen soll, einen eigenen Standpunkt einzunehmen, der dann auch in Differenz zum Standpunkt anderer entwickelt und reflektiert werden kann.6 Zum anderen markieren Beheimatung und Begegnung aber auch die zwei Referenzgrößen, welche die konkrete Gestalt des katholischen Religionsunterrichts hierzulande in konzeptioneller Weise bestimmen: das bischöfliche Lehramt und die universitäre Religionspädagogik. Da der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in den meisten Bundesländern gemäß GG 7 III als „res mixta“, also als gemeinsame Sache von Religionsgemeinschaft und Staat organisiert ist, bedarf seine Konzeption immer auch der Zustimmung der Religionsgemeinschaften. In den meisten Bundesländern hat sich die „res mixta“ inzwischen so ausgeprägt, dass der Staat für die Organisation des Religionsunterrichts und die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich ist, während die Religionsgemeinschaften der Einstellung von Religionslehrerinnen und -lehrern zustimmen und Lehrpläne wie Unterrichtsmaterialien approbieren müssen. Da im katholischen Verständnis das bischöfliche Lehramt auch eine unaufgebbare Regelungspflicht für die Erteilung religiöser Lehre in ihrem Jurisdiktionsbezirk hat (CIC c. 804 § 1), haben die katholischen Bischöfe die Konzeption des Religionsunterrichts in Deutschland immer schon maßgeblich durch Veröffentlichungen normativen Charakters mitbestimmt. Man darf sicher sagen, dass der Begriff der Beheimatung bischöflichen Ursprungs ist - er lässt sich das erste Mal in der Erklärung der deutschen Bischöfe von 1996 Die bildende Kraft des Religionsunterrichts7 finden - und bischöfliche Zielvorstellungen beschreibt, die in der katholischen Religionspädagogik durchaus umstritten sind. Der Begriff der Begegnung wiederum kennzeichnet eher die Position der universitären Religionspädagogik, die - sicher auch unter evangelischem Einfluss - eher einen Religionsunterricht anstrebt, der den Dialog und die Kooperation mit anderen Konfessionen (vor allem natürlich mit dem evangelischen Religionsunterricht) und Religionen (in den meisten Fällen mit dem Judentum und dem Islam) sucht. Wenn es also um Verfassung und Praxis des katholischen Religionsunterrichts geht, gilt es zum einen den aktuellen Stand der lehramtlichen Vorgaben zu skizzieren, zum anderen aber auch den wissenschaftlichen Diskurs der katholischen Religionspädagogik zu beleuchten, und zwar sowohl in seiner historischen …
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