Freidenker in der Schweiz
ULRICH NANKO
Religionspolitische Aspekte und Geschichte
Die Organisation freigeistiger und freidenkerischer Interessen unterschied sich sowohl in der Habsburger Monarchie wie auch in der Schweiz von den übrigen deutschsprachigen Ländern des 19. Jahrhunderts, denn die religiösen und politischen Voraussetzungen waren jeweils andere. Im aufgeklärt-absolutistischen Habsburgerreich fungierte die katholische Kirche als „Kitt“ der Gesellschaft, in der Schweiz dagegen herrschte ein demokratisch-republikanisches Be wusst sein unterschiedlicher Intensität, was sich in den jeweiligen Kirchenverfassungen der einzelnen Kantone widerspiegelte. Letzteres ist der Grund, weswegen die Kirchenkritik freidenkerischer Vereinigungen in den jeweiligen Kantonen unterschiedlich stark war. Der Schweiz fehlte die Einbindung in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation . Seit dem Frieden von Basel von 1499, in dem sich die Schweiz von diesem Reich getrennt hatte, gab es keine Monarchie auf ihrem Territorium, wenn man von dem Sonderfall der preußischen Enklave Neuenburg einmal absieht. Bemerkenswert für das 19. Jahrhundert ist, dass für die Kantone Genf, Basel und St. Gallen seit etwa 1810 die Trennung von Kirche und Staat bestand. Ansonsten waren die Kirchen Teil der politischen Herrschaft.
Auf der regionalen Ebene war die deutschsprachige Schweiz (Basel-Solothurn, Chur und St. Gallen) mit Teilen des heutigen Österreich (Feldkirch), die im frühen 19. Jahrhundert noch zu Baden gehörten, und Teilen des heutigen Baden-Württembergs und Bayerns über den Wirtschaftsraum Bodensee auch religiös eng verbunden: durch das katholische Bistum Konstanz. Dort herrschte eine Variante des aufgeklärten Katholizismus vor, die mit dem Namen des Generalvikars des Bistums Konstanz, Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774-1860) verbunden war, der sogenannte Wessenbergianismus . Wessenberg hatte bei der Neugliederung der Schweiz 1802 dort die Interessen des Bistums Konstanz einbringen können. Auf dem Wiener Kongress hatte er sich um die Errichtung einer deutschkatholischen Nationalkirche für die Rheinbundstaaten unter deutschem Primat starkgemacht. Das wurde nicht zuletzt vom Papst wegen der ähnlichen Struktur und auch der Verbindung zur gallikanischen Kirchenverfassung Frankreichs verhindert. Der Papst ging, um Wessenbergs Aufstieg zum Domkapitular zu verhindern, so weit, das Bistum
Konstanz 1821 ganz aufzulösen. Doch konnte der Wessenbergianismus als religiöses Phänomen damit nicht verhindert werden. Er lebte in der Christkatholischen Kirche weiter, insbesondere in der Schweiz. Wessenberg hatte sowohl Einzelgemeinden wie regionale Kirchenleitungen gestärkt und damit gegen den päpstlichen Zentralismus, den Ultramontanismus , gewirkt. In diesem Sinne half er das Besetzungs-, Besoldungs- und Klerikerausbildungsrecht im Luzerner Kirchenwesen moderner zu gestalten. Auch auf dem liturgischen Feld wirkte er nachhaltig, wobei es ihm um mehr Spiritualität ging: 1812 hatte er ein Christkatholisches Gesang- und Andachtsbuch in deutscher Sprache herausgebracht. An der Bezeichnung „christkatholisch“ knüpften später die Schweizer liberalen Katholiken an: Christkatholische Kirche nennen sich die Schweizer Altkatholiken , die das Unfehlbarkeitsdogma des Ersten Vatikanischen Konzils von 1870 bis heute nicht anerkennen. Die Christkatholiken gingen jedoch nicht wie in Preußen den Weg der Deutschkatholiken in die freireligiöse Richtung, die in Konstanz eine Gemeinde gegründet hatten, sondern blieben katholisch im vorvatikanischen Verständnis. Anders als den Staaten des ehemaligen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation erfuhren sie seitens der Regierungen weniger Widerstände. Dies provozierte auch nicht zur Organisation einer freidenkerischen Kirchenkritik.
Die Zerschlagung des Konstanzer Bistums und der Aufbau neuer Bistümer nahmen mehrere Jahre in Anspruch und fielen in eine Periode, in der Württemberg, Baden und Bayern wirtschaftlich und politisch den Wirtschaftsraum Bodensee vernachlässigten und sich nach Norden hin zum Deutschen Bund orientierten. Eine Folge hiervon war die Neuausrichtung der Schweiz an England. Die Pariser Unruhen des Jahres 1830 hatten zwar Auswirkungen auf die Schweiz, doch gab es im Kanton Tessin schon eine organisierte liberale Bewegung der Schweiz. Viele verfolgte Demokraten Europas fanden in der freiheitlichen Schweiz Aufnahme. Dasselbe wiederholte sich 1848, auch weil in diesem Jahr die neue liberale Bundesverfassung mit Bundesparlament, Regierung und Bundesverwaltung sowie Bundesgericht geschaffen wurde, die die moderne Schweiz begründete. Hier waren die bürgerlichen Grundrechte garantiert.1
Die Trennung von …
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Der vollständige Artikel umfasst 9 Seiten
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