Toleranz im Islam
Von Stephan Kokew
Der Islam repräsentiert derzeit die zweitgrößte monotheistische Weltreligion. Die Vielfalt seiner unterschiedlichen Ausprägungen und Erscheinungsformen reicht vom Pluralismus theologischer und rechtlicher Schulen über den weiten Raum der islamischen Mystik bis hin zur Ideologie des politischen Islam. Der Islam entstand nicht in einem luftleeren Raum, sondern in unmittelbarer Nachbarschaft zu anderen Glaubensvorstellungen und hat Einflüsse verschiedener Religionen und Kulturen in sich aufgenommen. Für eine derartige Entwicklung waren religiös, philosophisch und kulturell begründete Konzeptionen von Toleranz grundlegend. Die folgenden Ausführungen nähern sich dem Begriff der Toleranz aus einer islamwissenschaftlichen Perspektive begriffs- und religionsgeschichtlich an.
„Toleranz“: Terminologien im Kontext
Den Begriff der „Toleranz“ im islamischen Kontext zu ermitteln, bedeutet, diesen in einer außerhalb der europäischen Ideengeschichte entstandenen Geistestradition näher zu bestimmen. Eine solche Vorgehensweise setzt eine wichtige Grundbedingung voraus: anzuerkennen, dass das Nachdenken über Toleranz weder im europäisch-christlichen noch im nahöstlich-muslimischen Kontext in einem luftleeren Raum entstand, sondern sich innerhalb eines spezifischen religiösen und historischen Kontexts vollzog. Dieser ist mit Blick auf die historischen und sozialen Entwicklungen im christlich geprägten mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa ein völlig anderer gewesen als zur gleichen Zeit in der „islamischen Welt“. So gilt die Forderung nach Toleranz im europäischen Kontext als eine Errungenschaft der Frühen Neuzeit.1 Hier wird der Toleranzbegriff am deutlichsten als ein „Konfliktbegriff“ sichtbar: Als eine Haltung und Praxis, die immer auf einen Konflikt bezogen ist.2 Angesichts der Religionskriege (Hugenottenkriege 1562-1598, Dreißigjähriger Krieg 1618-1648) sollte religiöse Toleranz dazu dienen, den Ausbruch religiös-motivierter Gewalt zu verhüten. Mit Blick auf die europäische Geistesgeschichte gingen Toleranzregelungen aus Religionskonflikten hervor.3
Dazu hat der moderne Toleranzbegriff eine lange Genese erfahren. Beinhaltete die ursprüngliche Bedeutung des antiken tolerare noch ein inneres Ertragen von Schmerzen oder eine Standfestigkeit gegenüber allem nur möglichen Übel, wandelte sich der Begriff mit dem Einsetzen der Vorherrschaft des Christentums zu einem geduldigen „Tolerieren“ des Fehlverhaltens der eigenen Mitmenschen.
Erst seit der Neuzeit entwickelte sich der Toleranzgedanke in Europa zu einem eigenständigen Gegenstand des philosophischen und politischen Denkens.4 Wegweisend hierfür war nicht zuletzt der „Toleranzbrief“ ( A Letter Concerning Toleration ) des englischen Aufklärers John Locke (1632-1704), der als Schlüsselwerk des liberalen Toleranzbegriffs der Moderne gilt.5 Im Zuge der europäischen Aufklärung kam es schließlich zu einer „säkularen Generalisierung“ des zuvor überwiegend im religiösen Sinne gebrauchten Begriffs tolerantia , der von nun an im Sinne eines Geltenlassens aller moralischen, philosophischen und politischen Auffassungen verwendet wurde.6
Mit Blick auf die muslimische Ideengeschichte sieht die Entwicklung anders aus. Es besteht in der wissenschaftlichen Forschung ein Konsens darüber, dass hier zunächst keine dem europäischen Denken vergleichbare Toleranztheorien entwickelt worden sind.7 Dies erschien auch gar nicht notwendig, da hier völlig andere Grundbedingungen als in der europäischen Geistesgeschichte vorherrschten, wie das Fehlen einer festen religiösen Instanz, die Deutungshoheit über theologische, rechtliche, philosophische, mystische und nicht zuletzt literarische Diskurse besaß. Rechtsgelehrte erstellten Gutachten (fatāwā, Sg. fatwa), die entweder auf Zustimmung trafen oder von Gegengutachten anderer Gelehrter infrage gestellt wurden. Es blieb der weltlichen Herrschaft überlassen, ob sie beispielweise einen des Abfalls vom Islam verurteilten Gelehrten oder Dichter wirklich den Prozess machte, oder man es dem Urteil Gottes im Jenseits überließ, ob es sich bei der betreffenden Person tatsächlich um einen Ungläubigen (kāfir) handelte oder nicht, und in welcher Weise er von Gott hierfür zur Rechenschaft gezogen würde. Da es keine Instanz wie das Papsttum gibt, gab es folglich auch keinen unmittelbaren Grund für eine „Reformation im Islam“8 nach europäischem Vorbild. Tatsächlich hat es seit den innermuslimischen Kriegen der islamischen Frühzeit, die als „göttliche Prüfung“ (fitna) der gerade entstandenen muslimischen Gemeinschaft interpretiert wurden und so bis heute im kollektiven Gedächtnis des Islam verankert sind, keine den europäischen Glaubenskriegen der Neuzeit vergleichbaren religiös motivierten Konflikte mit ähnlich verheerenden Ausmaßen in der islamischen Geschichte gegeben. …
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Der vollständige Artikel umfasst 15 Seiten
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