Die Kaschrut als Fundament jüdischen Glaubens und Lebens
Das Wort Kaschrut bezeichnet die rituelle Eignung von Speisen, die gemäß den jüdischen Speisevorschriften für den menschlichen Genuß kascher, d.h. „er laubt“ oder „tauglich“ sind. Der Charakter der Tauglichkeit oder Eignung wird auch mit dem Wort koscher ausgedrückt. Das Gegenteil ist Terefa, das von dem Verb taraf, „reißen“, „zerreißen“, ahzuleiten ist und damit zugleich andcutet, daß alles Fleisch den Charakter ritueller Unzulässigkeit aufweist, sofern es nicht der rituellen Schlachtung unterlag. Das Adjektiv tare/oder trefe bezeichnet im weitesten Sinne alle Lebensmittel, deren Genuß untersagt ist. Die Speisevor schriften werden in der Bibel angeführt, der Begriff kascher in seinem ganzen Bedeutungsspektrum findet sich jedoch erst im Talmud.
Der Tarjag Mizwot führt mit Blick auf Säugetiere, Vögel, Fische und Insekten in der Reihenfolge als grundlegende Verbote an:
„Unreine Säugetiere, Fische, Vögel, Biegendes Gewürm, deren Merkmale an gegeben werden, Kriechtiere und Würmer, Würmer in Früchten und im Wasser zu essen, Lev 11; Dtn 14,4-19;
Gefallenes, Zerrissenes, Stücke vom lebenden Tier zu essen, Ex 22,30; Dtn 14,21; 12,23;
die Hüftader zu essen, Gen 32,33;
Blut oder Unschlitt zu essen, Lev 7,23.26;
Fleisch in Milch zu kochen oder zu essen, Ex 23,19; 34,26; Dtn 14,21“ (Jo seph, 1928, Sp. 924).
Erlaubt sind Säugetiere mit gespaltenen Klauen, die Wiederkäuer sind (Lev 11,3; Dtn 14,f.) wie z.B. Rind, Ziege, Schaf und Antilope, aber nicht Schwein, Pferd, Hase, Wal u.a.m., weil sie die eine oder andere Bedingung nicht erfüllen. Im Hinblick auf die Vögel gelten Taube, Huhn, Ente und einige wenige mehr als rituell rein. Von den Fischen dürfen nur solche mit Schuppen und Flossen verzehrt werden (Lev 1 1,9; Dtn 14,9), also keine Aale und auch keine wirbello sen Tiere wie Schlangen, Hummer, Krabben und Austern (Lev 11,41). Einige Hcuschreckcnartcn sind nach der Bibel zwar erlaubt (Lev 1 1,21 f.), aber den noch von Rabbinen wegen der Schwierigkeit ihrer Unterscheidung verboten. Wesentliche Bestandteile der Kaschrut sind die Schechita, das rituelle Schlach ten mittels Kehlschnittes und anschließendem Ausbluten, sowie die Bedika, d.h. die sorgfältige fachmännische Untersuchung des geschlachteten Tieres und seiner Organe. Die Einzelheiten werden in der Mischna sowie im 7h//?n/dtraktat Chullin („Profanes“) diskutiert. Das Schächten verlangt vom Schocket, dem ritu-
III - 3.3 Die Kaschrut als Fundament jüdischen Glaubens und Lebens
eilen Schlachter, eine genaue anatomische Kenntnis derTiere. Er übt sein Amt nur durch Approbation und unter rabbinischer Aufsicht aus.
Abbildung 2
|WERTE & Ethik|RITEN & Symbole| |---|---| |Chaja,„Leben“ - besonders wichtig|Mila,<br>„Beschneidung“,<br>vgl.<br>Gen| |nach derSchoa(Holocaust)|17,11: „Zeichen des Bundes“| ||Bart, vgl. Lev 19,27| ||Kopfbedeckung, vgl. Pirke Avot 11,1;| ||eventuell noch Gartel/Gürtel, vgl.| ||Lev 16,4; Berachot 60b| |EheFortpflanzung, Eigenwert der|Tallit'.Gebetsschal mitZizit,„Schau| |Sexualität, Vorrechte der Frau|fäden“, vgl. Nurn 15,38; Mt 23,5| ||„kleiner Tallit“ als Untergewand| |Chinuch,„Erziehung“, „Bildung“|| ||Tejillin,„Gebetsriemen“, vgl. Dtn 6,8| |Talmud Tora,„Lernen derTora|| ||Mesusa,„Türpfosten“, vgl. Dtn 6,9;| ||11,20| ||HaCheN-Pflichten der Frau:| |Heiligung des Lebens'.Reinheit|| ||Hadlakat nerot:Anzünden der Lich| |Zedaka,„Wohltätigkeit“|ter für Schabbat und Feste| |Gemilut hasadim,„fromme Werke“|Challa: Absonderung einer „Hebe“| ||vom Brotteig| ||Nidda’.Menstruum:Reinigungsgebote| ||für die Frau;Vorschriften derTaharat| ||ha-Mischpacha,„Familienreinheit“| ||Kaschrut:<br>Speisevorschriften im| ||Sinne ritueller Eignung| ||Gebete in Synagoge & Haus| ||SchabbatundFeste|
Gegen das Schächten ist in der Diaspora immer wieder von christlicher Seite der Vorwurf …
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