Klöcker, Religiöser Fundamentalismus: kritische Diagnosen

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Religiöser Fundamentalismus: kritische Diagnosen Von Michael Klöcker Das Etikett Fundamentalismus, zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA Selbstbezcichnung einer protestantisch-konservativen Sammlungsbcwegung, wird in jüngster Zeit von Religionskritikcrn gezielt auf den absoluten Wahrheits­ und Verbindlichkeitsanspruch in den Religionen bezogen, der in überzeitlich geltendem „heiligen Wissen“ fixiert ist und scharfe Abgrcnzungslinien gegen das - mit dem eigenen Absolutheitsanspruch auf „objektive“ Wahrheit und Gel­ tung unvereinbare - Wissenschafts- und Wcltverständnis der modernen Zivili­ sation auf der Grundlage von eigensinnigem Vernunftgebrauch, individueller Autonomie, subjektiver Handlungskompctenz zieht. Attraktivität und Gefah­ ren des „religiösen Fundamentalismus“ sind in einer Reihe sozial- und individualpsychologischer Studien analysiert worden: Einerseits biete er durch hergebracht väterliche Autoritäten und einfach-klare Leitsätze Orientierungs­ sicherheit und Gemeinschaft, stille damit die Sehnsucht nach „mütterlicher UrWir-Geborgenheit“; andererseits seien aber für solche „Aufgehobcnheit“ ver­ hängnisvolle Leistungen und Verdrängungen erforderlich: Unterwürfigkeit, Verzicht auf eigene persönliche Autonomie, Verdrängung und Delegation von Angst und Aggression. In jüngerer Zeit, insbesondere zu Beginn der 1990er Jahre, häufen sich im deutschsprachigen Raum Veröffentlichungen, die behaupten und präzisieren: Es gab und gibt in der römisch-katholischen Kirche „Fundamentalismus“. Ins­ besondere durch die Konzentration kritischer Wissenschaftler auf ihr eigenes Fachgebiet wird ein scharf konturiertes Bild typisch römisch-katholischer Struk­ turen und Prozesse in Geschichte und Gegenwart gezeichnet, die als „fundamen­ talistisch“ bezeichnet werden können; sic werden (1) in einer spezifischen Kom­ plexität aufgrund der „triadischcn Struktur der kirchenoffiziellen Offcnbarungswisscns-Quellen“ (Michael N. Ebcrtz), (2.) in Autoritarismus und Anti­ modernismus der Kirchenführung, (3) in der Defensive gegen das „Aggiornamento“ des Zweiten Vatikanischen Konzils, (4.) in Moraltheologie und Rcligionspädagogik, (5.) in spezifischen Frömmigkeitsformen und (6.) auf dem Nährboden eines dichten und abgeschotteten Milieus aufgewiesen. (1) In der römisch-katholischen Kirche gibt es aufgrund der konfliktträchtigen „triadischcn“ Struktur des Offenbarungswissens (Quellen-Trias: Heilige Über­ lieferung, Heilige Schrift, Lehramt der Kirche) breitere Möglichkeiten funda­ mentaler Berufungen auf das unverrückbar „heilige Wissen“. Einerseits wird analog zum protestantischen Fundamentalismus die göttliche Urheberschaft und Inspiration der Bibel unter Ausklammerung der menschlichen Mitwirkung und mit Kehrtwendungen gegen moderne Bibelforschungcn (historisch-kritische Methode, symbolistisch bzw. psychoanalytisch orientierte Hermeneutik) be­ tont; andererseits werden ganz bestimmte Traditionen der Lehre und des Kul­ tus unabhängig von geschichtlicher Bedingtheit in „ultramontancr“ Ausrich­ tung auf den Papst in Rom als zugleich Hüter des Glaubens und Führer der Kirche verabsolutiert. (2) Strengkirchliche Ausrichtung auf das Papsttum als zentrale, absolute In­ stanz einer patriarchalistisch geprägten, hierarchisch gestuften Kirche: Dieser von katholischen Fundamentalisten vertretene Autoritarismus der geistlich-gei­ stigen und institutionellen Kirchenführung kann sich auf das Erste Vatikani­ sche Konzil (1869/70) berufen. In den Texten des Vatikanum I sind die moder­ nen Zeitirrtümer aus der Leugnung der kirchlichen Autorität als Repräsentanz der vorgegebenen göttlichen Ordnung und Wahrheit begründet worden - in ei­ ner Genealogie, die den reformatorischen Abfall von der päpstlichen Autorität als konstitutiv erklärte: Reformation - Aufklärung bzw. Rationalismus - Fran­ zösische Revolution - Liberalismus - Materialismus - Atheismus. Der Rekurs auf eine idealisierte Vergangenheit vor Kirchenspaltung und Aufklärung sowie die - modernen Ökumene-Bestrebungen zuwiderlaufende - Ausrichtung auf ein gemeinsames „Haus“ der Christenheit mit „Hausvater“-Autorität und dem Papst als Spitze der kirchlichen Hierarchie traten auf dem Vatikanum I deutlich her­ vor. (3) Die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) durchbrechenden Neuorientierungen (wie: betonte Kompetenz der Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Papst, dessen Primatstellung beibehalten worden ist; stärkere Mitwirkung der Laien; Liturgiereform; ausdrückliche Anerkennung der Religionsfreiheit; Perspcktivwechsel im Verhältnis von Kirche und Gesellschaft hin zur akzep­ tierten wechselseitigen Abhängigkeit in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ einschließlich des Zugeständnisses, daß Wissenschaften rein inncrwcltlich betrieben werden können) …
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