Just, Kirchenasyl

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Kirchenasyl Wolf-Dieter Just Was ist „Kirchenasyl“? Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen in den Räumen einer Kirchengemeinde, denen bei einer Abschiebung in ihr Herkunftsland Folter, Tod oder menschenrechtswidrige Härten drohen.1 Es soll Zeit gewonnen werden, damit das Schutzbegehren des Flüchtlings noch einmal sorgfältig unter rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkten geprüft werden kann. Oft gelingt der Nachweis, dass Entscheidungen von Behörden revisionsbedürftig sind und ein neues Asylverfahren Erfolg versprechend ist. In jedem Fall werden die zuständigen Behörden über den Aufenthalt des Flüchtlings informiert. Kirchen verstehen Kirchenasyl als „ultima ratio“: Bevor es gewährt wird, sollten alle Möglichkeiten, die der Rechtsstaat bietet, um den betroffenen Flüchtlingen Schutz zu gewähren, erschöpft sein. Unterschieden werden offene, stille und geheime Kirchenasyle. Beim offenen Kirchenasyl wird durch die Medien über die Aufnahme der Flüchtlinge in kirchlichen Räumen informiert. Man versucht, die Öffentlichkeit von deren Schutzbedürftigkeit zu überzeugen und so einen staatlichen Zugriff zu erschweren. Beim stillen Kirchenasyl wird die Öffentlichkeit nicht informiert, um die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden nicht zu belasten. In beiden Fällen wird jedoch die zuständige Ausländerbehörde - bisweilen auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - über den Aufenthalt des Flüchtlings im Kirchenasyl informiert. Eine dritte Möglichkeit ist es, Flüchtlinge zu verstecken und weder Behörden noch Öffentlichkeit zu informieren ( geheimes Kirchenasyl ) . Dies ist in der Regel eine strafbare Handlung und wird von Kirchen und der Kirchenasylbewegung abgelehnt. Es macht in der Regel auch wenig Sinn, denn irgendwann werden Flüchtlinge ihr Versteck wieder verlassen müssen, haben dann aber kaum Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis. Geschichtliche Hintergründe Mit dem „Asyl im Gotteshaus“ werden sehr alte Traditionen aktualisiert. Der Asylschutz im Heiligtum war in vielen antiken Kulturen verbreitet.2 Asylorte waren Kult- und Grabstätten, Tempel und Götterstatuen. „Wer mit dem heiligen Ort oder mit einer heiligen Person in Berührung kam, erhielt Anteil an der Sphäre des Heiligen und war damit unverletzlich […] Eine Verletzung des Asylschutzes galt als religiöser Frevel und war ein todeswürdiges Verbrechen.“3 Auch im alten Israel war der Asylschutz im Heiligtum bekannt. Er galt Menschen, die nicht vorsätzlich einen anderen getötet hatten, und sollte der privaten Blutrache wehren. Mörder waren von diesem Schutz ausgeschlossen (Ex 21,13 f.; Deut 19,11-13). Insbesondere der Altar hat Schutz verliehen (1. Könige 1,50 ff.; 2,13 ff.). Hinweise auf das Tempelasyl finden sich auch in den Psalmen (Ps 7,2; 23,5 f.; 36,8 f.).4 Der eigentliche Begriff des „ Kirchenasyls “ stammt aus frühchristlicher Zeit, als Kirchen verfolgten Menschen Schutz gewährten. Dieses „kirchliche Asylrecht“ wurde zu einer vom römischen Staat anerkannten Institution. Es spielte besonders im Mittelalter eine wichtige Rolle und war charakterisiert durch zwei Kerngedanken: Heiligkeit und Unantastbarkeit kirchlicher Stätten ( loci reverentia ) und Beistandspflicht der Kleriker ( intercessio ): Bischöfe sollten bei den Verantwortlichen Fürsprache für die Flüchtlinge einlegen. Das ganze Mittelalter hindurch haben Verfolgte dieses Kirchenasyl für sich in Anspruch genommen. Angesichts eines noch schlecht ausgebildeten Rechtssystems war dies ein erfolgreicher „Versuch der Kirche, christliche Rechtsgrundsätze der Barmherzigkeit und Versöhnung durchzusetzen.“5 In der Neuzeit hat das Kirchenasyl mit der Herausbildung des modernen Rechtsstaats seine Bedeutung verloren. Staatliches Recht beansprucht überall Geltung - auch in Kirchen. So wurde während des 18. und 19. Jahrhunderts das kirchliche Asylrecht in den meisten Ländern durch staatliche Gesetze abgeschafft. Die katholische Kirche hat allerdings bis in die Gegenwart daran festgehalten. Erst im codex iuris canonici von 1983 wird es nicht mehr erwähnt. Kirchenasyl heute Wenn heute an diese Tradition angeknüpft wird, sind die veränderten Bedingungen zu beachten. Haben im Mittelalter vornehmlich strafrechtlich Verfolgte in den Kirchen Schutz gesucht, so sind es heute Flüchtlinge, denen im Herkunftsland politische Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht. Als eigenständiges Rechtsinstitut ist das Kirchenasyl abgeschafft. Wenn Flüchtlinge in kirchlichen Räumen Zuflucht suchen, könnten staatliche Ordnungskräfte sie prinzipiell herausholen. Im Allgemeinen gilt eine entsprechende …
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